Autokauf: Keine Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite

So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteilen vom Dienstag, den 13.5.2014 (XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12).

Die verklagten Banken verlangten für den Abschluss eines Darlehensvertrages eine Bearbeitungsgebühr.

Der BGH entschied anders als die Vorinstanzen: Bearbeitungsentgelte für Formularkreditverträge sind unzulässig, weil die Kreditinstitute Darlehensanträge aus eigenem Geschäftsinteresse bearbeiten und laut Gesetz nur Zinsen erheben dürfen.

Einschränkend: Dies gilt nur für einseitig diktierte Gebühren in Formularverträgen, nicht für frei verhandelte Bearbeitungsgebühren. Sofern mit dem Kunden über Gebühren gesprochen wurde und er tatsächlich über die Höhe verhandeln konnte, sind Bearbeitungsgebühren zulässig.

Viele Autokäufer haben Finanzierungsverträge, deren Bearbeitungsgebühren sie nicht frei verhandelt haben. Sie haben -zumindestens für in nicht verjährter Zeit geschlossene Verträge- Anspruch auf Rückzahlung eingezogener Gebühren.

Rechtsanwalt Schlenker berät Sie gern.

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