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Strafrecht: Zur Unabhängigkeit, Neutralität und Objektivität von Sachverständigen

Nach dem Justizskandal um den über viele Jahre hinweg zu Unrecht untergebrachten Gustl Mollath bestehen Zweifel an der Unabhängigkeit, Neutralität und Objektivität der die Gefährlichkeit von Straftätern beurteilenden gerichtlich bestellten psychiatrischen und psychologischen Sachverständigen.

Die Berechtigung der Skepsis belegen Benedikt Jordan und Prof. Dr. med. Ursula Gresser im Ärzteblatt 2014, 111(6): A-120 / B-180 / C-176 unter der Überschrift "Gerichtsgutachten: Oft wird die Tendenz vorgegeben.“

Die Autoren stellen das Ergebnis einer Studie zur "Begutachtungsmedizin in Deutschland am Beispiel Bayern" vor und teilen mit, dass

  • 24,7 Prozent der Psychiater und Psychologen (als fast 1/4) angaben, bei Gutachten, die von einem Gericht in Auftrag gegeben wurden, entweder in Einzelfällen oder häufig eine Tendenz signalisiert bekommen zu haben;
  • 40,7 Prozent dieser Psychiater und Psychologen zusätzlich angaben, mehr als 50 Prozent ihrer Einnahmen aus gutachterlichen Tätigkeiten zu beziehen.

Die Ergebnisse geben nach Ansicht der Autoren Anstoß zur Diskussion, insbesondere bezüglich der Häufigkeit der Tendenzsignalisierung sowie der vergleichsweise hohen wirtschaftlichen Abhängigkeit vieler Gutachter von Gutachtenaufträgen.

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