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Verkehrsrecht: Haftung des Hundeführers bei Kollision des unangeleinten Hundes mit vorbeifahrender Radfahrerin

Alleinhaftung des Hundehalters bei Kollision des unangeleinten Hundes mit vorbeifahrender Radfahrerin (Landgericht Tübingen, Urteil vom 12. Mai 2015, Az. 5 O 218/14)

Die Klägerin befuhr mit ihrem Fahrrad einen für Radfahrer freigegebenen Weg, als sie sich dem Beklagten näherte, der mit seinem freilaufenden Hund in gleicher Richtung unterwegs war. Als die heranfahrende Klägerin die Fahrradklingel nutzte, um den beklagten Hundeführer auf sich aufmerksam zu machen, versuchte dieser vergebens, seinen Hund durch Pfiffe, zu sich zu holen. Die Klägerin verlangsamte ihre Fahrt. Als sie den links von ihr laufenden Hund passierte, lief dieser plötzlich nach rechts und kollidierte mit dem Rad. Die Frau stürzte und verletzte sich.

Nach Meinung des Tübinger Landgerichts ist der Hundeführer allein für den Unfall verantwortlich, da er sorgfaltswidrig gehandelt hat, als er seinen Hund auf einem für Radfahrer freigegebenen Weg frei laufen ließ. Das Fahrlässigkeitsmaß erhöht sich noch, wenn der Hund nicht stets auf Zuruf sofort reagiert. Die Klägerin trifft auch kein Mitverschulden, da sie nach Auffassung des Gerichts nur dazu verpflichtet war, bei Annäherung an den Hund die Geschwindigkeit ihres Fahrrades zu reduzieren. Man konnte von ihr nicht verlangen, dass sie absteigt und ihr Fahrrad vorsichtig an dem Tier vorbeischiebt.

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