Verkehrsstrafrecht: Deutscher Verkehrsgerichtstag 2016

In ihrer jährlichen Tagung geben die Experten der verschiedenen Arbeitskreise (Richter, Rechts- und Staatsanwälte, Ministerialbeamte, Versicherungsjuristen, Verkehrsmediziner, Rechtsmediziner, Psychologen, Sachverständige, Polizeibeamte, Automobilclubs und Verbände, die sich der Verkehrssicherheit widmen) ihre Empfehlungen zu brisanten Fragen aus dem Verkehrsrecht.

Besonders interessant in diesem Jahr

  • für alkoholisierte Verkehrsteilnehmer:

Der VGT empfiehlt die Abschaffung des Richtervorbehaltes bei Blutentnahmen. Außerdem sollen Atemalkoholtests zur beweissicheren Möglichkeit der Feststellung der absoluten Fahruntüchtigkeit weiter untersucht werden.

Der VGT empfiehlt zudem die zwingende Anordnung der MPU nach Trunkenheitsfahrten schon ab 1,1 Promille (bisher ab 1,6 Promille)!

  • Für Dashcamnutzer:

Es bedürfe einer gesetzlichen Regelung der Nutzung. Die Aufzeichnungen der Minikameras ermöglichen einerseits die Beweissicherung von Unfallhergängen und Straftaten, führen andererseits aber zur Beeinträchtigung von Persönlichkeitsrechten Dritter.

Der VGT empfiehlt die Zulassung der Nutzung auf Basis eines Ausgleichs zwischen Beweisinteresse und Persönlichkeitsrecht. Aufnahmen sollen anlassbezogen zulässig sein (etwa bei einem drohenden Unfall) oder aber anlassunbezogene Aufzeichnungen sollen kurzfristig automatisch überschrieben werden. Der Missbrauch von Aufzeichnungen (etwa die Veröffentlichung im Internet) soll unter Strafe gestellt werden.

Die kompletten Empfehlungen online: http://www.deutscher-verkehrsgerichtstag.de/images/empfehlungen_pdf/empfehlungen_54_vgt.pdf

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