Wirtschaftsstrafrecht

Rechtsanwalt Schlenker berät und verteidigt im Wirtschaftsstraf- und ordnungswidrigkeitenrecht.

Diese Tatbestände sollen Kernbereiche des Wirtschaftslebens schützen und richten sich insbesondere gegen Entscheidungsträger in Unternehmen. Die Abgrenzung zwischen erlaubtem und verbotenem Handeln/Unterlassen fällt dem Verantwortlichen angesichts komplexer Sachverhalte, Wettbewerb und witschaftlicher Zwänge oftmals schwer.

Im Wirtschaftsstrafrecht drohen dem Einzelnen öffentlichkeitswirksame Ermittlung und Berichterstattung, Durchsuchung, Untersuchungshaft, Vermögensabschöpfung, berufsrechtliche Sanktionen und Verlust des Ansehens. Dem Unternehmen selbst drohen wirtschaftliche Schäden durch Geldbußen und Vertrauensverlust bei Kunden und Partnern.

Schwerpunktmäßig geht es hier um Beratung und Verteidigung bei

  • Bildung bzw. Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung
  • Geldwäsche
  • Diebstahl, Unterschlagung
  • Betrug, Kreditbetrug
  • Vorwürfen des Arbeitsstrafrechts (z.B. Vorenthalten von Arbeitsentgelt, Schwarzarbeit, unerlaubter Entleih/Verleih von Arbeitnehmern, gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung, Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitserlaubnis)
  • Untreue (u.a. Abrechnungsbetrug, Kickback)
  • Urkundenfälschung, Falschbeurkundung
  • Korruption (Bestechlichkeit, Bestechung, Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung)
  • Vorwürfen des Insolvenzstrafrechts (z.B. Insolvenzverschleppung, Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht, Gläubiger- oder Schuldnerbegünstigung)
  • Vorwürfen des Steuerstrafrechts (z.B. Steuerhinterziehung, leichtfertige Steuerverkürzung, Wertzeichenfälschung, Bannbruch)
  • Vorwürfen des Urheberstrafrechts (z.B. Kennzeichenverletzung, unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke)