Ordnungswidrigkeiten

Rechtsanwalt Schlenker verteidigt im Straßen- und im Wasserstraßenverkehrsrecht

Eine Ordnungswidrigkeit zieht in Abgrenzung von der Strafsache und in Abhängigkeit von der Schwere des Verstoßes eine der folgenden Sanktionen nach sich:

  • Verwarnung ohne Verwarnungsgeld,
  • Verwarnung mit Verwarnungsgeld,
  • Bußgeld,
  • Bußgeld mit Eintragung im Verkehrszentralregister ("Punkte in Flensburg"),
  • Bußgeld mit Eintragung im VZR und ein Fahrverbot (Regelfahrverbot).

Die Verteidigung konzentriert sich im wesentlichen auf folgende Bereiche:

  • Nachweis der Tätereigenschaft (z.b. Fahrzeugführer)
  • Nachweis der Tat (z.B. Richtigkeit von Messungen)
  • Verfolgungsverjährung