Kauf/Leasing/Miete

Rechtsanwalt Schlenker berät und vertritt bei Fragen rund um

  • Kauf und Verkauf
  • eines Neu- oder Gebrauchtfahrzeugs (LKW, Auto, Motorrad, Boot, Yacht)
  • vom oder an den Händler und
  • von oder an Privat.

Die Vertragsgestaltung birgt erhebliche Risiken sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer, insbesondere hinsichtlich

  • verschwiegener Eigenschaften (z..B eines Unfalls, bei Booten: Osmoseschäden) oder
  • zugesicherter Eigenschaften (z.B. der Laufleistung, Unfallfreiheit) und
  • Haftungsbegrenzung sowie Beschränkung oder kompletten Ausschlusses der Sachmangelgewährleistung ("Gekauft wie Gesehen").

Rechtsanwalt Schlenker berät und vertritt bei

  • der Abwicklung von Gewährleistungsfällen von gekauften, geleasten, finanzierten und gemieteten Fahrzeugen,
  • bei Problemen nach einer mangelhaften Reparatur,
  • bei Verzug mit der Leasingrate,
  • bei Problemen bei der Rückgabe des Fahrzeugs nach Ablauf der Miet- oder Leasingzeit.