Fahrzeugversicherung

Die Teilkaskoversicherung deckt je nach Vereinbarungsumfang Schäden am eigenen Fahrzeug ab durch Brand oder Explosion, Diebstahl oder Raub, Glasbruch, Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden), Marderbiss, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Tieren.

Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung zur Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt Schäden ab, die aufgrund selbstverschuldeten Unfalls oder aufgrund Vandalismus durch Fremde am versicherten Fahrzeug entstehen und schließt den Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung ein.

Im Schadensfall kommt es häufig zu Streitigkeiten über den Umfang der Versicherung und die Höhe der Versicherungsleistung. Zudem wenden Versicherer gern die Verletzung von Obliegenheitspflichten des Versicherungsnehmers ein und lehnen die Leistung damit ganz oder teilweise ab.

Rechtsanwalt Schlenker berät und vertritt bei allen Fragen rund um die Fahrzeugversicherung.