Das Verkehrsrecht umfasst die Normen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts, die den Verkehr, also die Ortsveränderung von Personen und Gütern betreffen. Meistens geht es um den Straßenverkehr. Es gehören aber auch die Normen betreffend den Schienen-, den Luft- und den Wasserstraßenverkehr dazu.

Zum öffentlichen Verkehrsrecht zählen insbesondere

Zum Privatrecht zählen insbesondere

Rechtsanwalt Schlenker ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und berät und vertritt in allen Bereichen des Verkehrsrechts.